Blockpraktikum

Institut für Allgemeinmedizin

Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin umfasst insgesamt 10 Kurstage, die "am Stück" (d. h. in zwei konsekutiven Wochen) in einer Lehrarztpraxis absolviert werden. Wie in allen scheinpflichtigen Veranstaltungen besteht eine 80%ige Anwesenheitspflicht (8 von 10 Tagen). Eine Aufteilung in mehrere Teile oder halbtägiges Arbeiten ist nur im Härtefall möglich.
Wir möchten Sie außerdem motivieren, das Praktikum in weiter entfernten, eher ländlich gelegenen Praxen zu absolvieren: Sie können dort in aller Regel ein breiteres Patienten-Diagnostik- und Therapie-Spektrum erleben, und treffen auf Lehrärzt*innen, die – weil sie seltener Studierende betreuen – besonders engagiert sind. In der Übersicht aller Lehrärzt*innen können Sie sich die einzelnen Praxen anschauen, z.T. wird sogar eine kostenlose Unterkunft angeboten. Der Werra-Meißner Kreis bietet z.B. als Anreiz die komplette Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten an. Nähere Informationen finden Sie im Flyer der Landpartie. In Thüringen werden auch Fahrt-und Übernachtungskosten gefördert durch die Stiftung ambulante ärztliche Versorgung. Auch der Kreis Herford bietet Fördermöglichkeiten an.

Auswahl der Praxis

Studierende suchen sich auf unserer Homepage unter Lehrärzte 3 Praxen aus, in denen sie das Praktikum gern absolvieren möchten. Die endgültige Verteilung der Praxen erfolgt im Studiendekanat. Bitte beachten Sie dort die Aushänge zu den entsprechenden Fristen.
Bei der Verteilung werden Härtefälle bevorzugt behandelt. Da auch die Blockpraktika der Inneren Medizin bzw. Chirurgie im selben Zeitfenster liegen, können wir nicht garantieren, dass jeder Studierende seine "Wunschpraxis" erhält. Nach unserer Erfahrung sind aber gerade ländliche Praxen, die zum aller größten Teil mit dem Semesterticket erreichbar sind, besonders in der Lehre engagiert. Auch sind Patientenspektrum und die Praxisausstattung im ländlichen Raum meist vielfältiger, sodass ein großer Lernzuwachs und hohe Zufriedenheit gerade aus diesen Praxen berichtet werden.
Informieren Sie sich frühzeitig vorab über die jeweiligen Praxisgegebenheiten.

Ablauf des Blockpraktikums

Der Studierende begleitet die Lehrärztin oder den Lehrarzt während der Sprechstunde und nimmt nach Möglichkeit an allen Konsultationen teil (bei Patient*innen, die dem zustimmen).
Innerhalb der Sprechstunde sollen die Studierenden das ärztliche Gespräch, die Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung und Therapieentscheidungen unter den Bedingungen der hausärztlichen Praxis erlernen und üben. In Pausen oder nach der Sprechstunde soll die Möglichkeit gegeben sein, über einzelne Patient*innen und verschiedene Aspekte der Betreuung ausführlicher als in der Konsultation zu sprechen bzw. zu diskutieren. Im Verlaufe des Praktikums soll den Studierenden mindestens sechsmal die Gelegenheit geboten werden, einzelne Patient*innen allein zu befragen, eine Anamnese zu erheben, die körperliche Untersuchung vorzunehmen und einen Therapievorschlag zu machen. Die Patientin oder der Patient wird der Lehrärztin oder dem Lehrarzt abschließend vorgestellt, der Therapievorschlag besprochen und ein von der Abteilung erstelltes Logbuch von beiden abgezeichnet. Dieses Procedere schult das Einüben ärztlicher Fertigkeiten und vermittelt einen Eindruck von der besonderen Position der hausärztlichen Medizin.
Es ist den Lehrärzt*innen und den Studierenden unbenommen, einzelne zusätzliche Angebote innerhalb der Praxis wahrzunehmen. Als Beispiel seien die Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen, Impfungen, Lungenfunktionsprüfungen oder das Schreiben und Auswerten von EKGs genannt. Die Tätigkeit der Studierenden darf sich aber nicht auf reines Zuschauen bzw. Hilfstätigkeiten beschränken. Eigene Kontakte zu Patient*innen, deren Einverständnis vorausgesetzt, sind zu ermöglichen.

Hausbesuche bieten den Studierenden Einblicke in typisch hausärztliche Versorgungsbereiche und die Möglichkeit, bisher in aller Regel unbekannte Aspekte der Medizin kennen zu lernen. Der Besuch des Kranken in seiner häuslichen Umgebung macht die Hausärztin oder den Hausarzt zum Gast der Patientin oder des Patienten und vermittelt oft völlig neue Eindrücke vom sozialen Umfeld, den häuslichen Lebensbedingungen und der Atmosphäre des familiären Bereichs, die in der Behandlung von großem Wert sein können. Im Rahmen der Hausbesuche sollen auch einfache diagnostische Maßnahmen wie Blutdruckmessen, Blutzuckerbestimmungen durchgeführt und auch die Erstellung von Verordnungen und Rezepten von Rezepten erlernt werden. Die Teilnahme an Hausbesuchen ist aus den genannten Gründen integraler Bestandteil des Blockpraktikums.

Informationen für Studierende

Das Blockpraktikum wird zwischen dem 4. und 5. klinischen Semester absolviert. In der 2. Vorlesungswoche eines jeden Semesters liegen im Studiendekanat Anmeldeformulare für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin aus. Bitte tragen Sie dort Ihre ausgewählten Praxen und Ihre Zeitfenster ein. Wünsche für bestimmte Zeiträume können nur berücksichtigt werden, wenn ein Nachweis vorliegt (bitte an das Anmeldeformular anheften). Ein Anruf bei der Lehrpraxis ist nicht nötig! Die endgültige Platzvergabe geschieht durch das Studiendekanat und wird auf deren Homepage sowie durch Aushang bekannt gegeben.
Falls Sie das Blockpraktikum zu einem vereinbarten Termin nicht antreten können, sollten Sie dem Lehrarzt sowie dem Studiendekanat frühzeitig Bescheid geben. Wir erachten es als grobe Unkollegialität gegenüber dem Lehrarzt, aber auch gegenüber Ihren Kommilitonen, wenn diese Kommunikation unterbleibt und Sie durch Ihr Verhalten einen potentiellen Platz blockieren. Die Anschriften der Lehrärzte finden Sie auf unser Website alphabetisch nach Orten Spektrum, evtl. sogar mit dem Angebot kostenloser Unterbringung).
Aufgrund der Vorschriften des Landesprüfungsamtes kann weder eine Famulatur in einer Allgemeinpraxis auf das Blockpraktikum angerechnet noch das Blockpraktikum als Teil einer Famulatur gelten. Das Blockpraktikum wird zur Förderung der Unterrichtsqualität von den Studierenden anonym evaluiert. Die Teilnahme ist gemäß gültiger ÄAppO verpflichtend - wir orientieren uns bei der Verbesserung der Lehre auch an deren Ergebnissen.

Für die Evaluation der Blockpraktika gibt es nur den Evaluationsbogen nach dem Blockpraktikum. Auf diesem Evaluationsbogen finden Sie die Rubrik "Was fanden Sie am Praktikum gut/schlecht?". Bitte beschreiben Sie an dieser Stelle, welchen Lerneffekt das Praktikum hatte, welche Aktivitäten in der Praxis durchgeführt werden konnten und ggf. welche Defizite Sie empfunden haben.
Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin wird - analog zu den anderen Blockpraktika im klinischen Abschnitt - vom Lehrarzt benotet.
Das Ausfüllen des Logbuches, dass Sie und Ihren Lehrarzt bei der Durchführung des Blockpraktikums unterstützen soll, ist gemäß Göttinger Studienordnung für alle Studierenden verbindlich vorgeschrieben. Für die schriftliche Ausarbeitung sollen 6 Konsultationen (Behandlungsanlässe) in der Praxis nach einem festgelegten Schema (s. Logbuch) dargestellt und immer mit dem Lehrarzt durchgesprochen werden. Jede Ausarbeitung wird separat bewertet: 3 Punkte für eine "sehr gute", 2 Punkte für eine "gute", 1 Punkt für eine "noch ausreichende" Leistung (0 Punkte für eine nicht ausreichende Leistung). Bei 6 dokumentierten Patienten können Studierende auf eine maximale Punktzahl von 18 kommen.

Die klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten gehen 50% in die Gesamtnote für das Blockpraktikum ein; die schriftliche Ausarbeitung (Logbuch) ebenfalls zu 50%.
Eine Mitgliedschaft in der wissenschaftlichen Gesellschaft der Hausärzte, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), ist für viele Ihrer Lehrärzte Ausdruck ihres Engagements für Lehre und Forschung. Auch Sie als Studierende können der DEGAM beitreten und bezahlen jährlich nur 25 EUR.

Informationen für Lehrende

Wir freuen uns über neue Kolleginnen und Kollegen, die unser Fach mit Freude und Engagement vermitteln wollen. Das Blockpraktikum wird seit vielen Jahren hervorragend evaluiert und hat nicht selten dazugeführt, dass Studierende sich danach für ein PJ-Tertial in der Praxis oder gar die ärztliche Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin entscheiden.

Voraussetzung für Lehrärztinnen und Lehrärzte, Studierende der Medizin im Blockpraktikum Allgemeinmedizin auszubilden, ist das Vorliegen einer Weiterbildungsermächtigung für das Fach Allgemeinmedizin. Ersatzweise kann eine hausärztliche Niederlassung von mindestens zwei Jahren anerkannt werden.
Die Lehrpraxis verpflichtet sich, im Rahmen des Blockpraktikums möglichst 4 und maximal 8 Studierende pro Jahr aufzunehmen. Das Unterrichtsangebot muss unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen dieser Zeiten vorgehalten werden. Pro Praxis soll nur jeweils ein Studierender aufgenommen werden.
Die Lehrpraxis bietet von ihrer Patientenstruktur her die Möglichkeit, dass die Studierenden ein breites Spektrum unterschiedlicher Patientengruppen (Altersgruppen, Krankheitsbilder) kennen lernen können. Die Praxis hält als diagnostische Minimalausstattung Basislabor und EKG vor. Der Lehrärzte führen regelmäßige Hausbesuche durch und nehmen im Regelfall an kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten teil.
Die Lehrpraxis verfügt über ein zweites Sprechzimmer oder einen entsprechend nutzbaren Raum, der Studierenden (nach Absprache) die Möglichkeit bietet, selbständig Patientenkontakte wahrzunehmen.
Das Ausfüllen des Logbuches, das Sie und Ihre Studierenden bei der Durchführung des Blockpraktikums unterstützen soll, ist verbindlich vorgeschrieben. Die Studierende dokumentieren darin 6 Fälle, die Sie gemeinsam mit dem Studierenden durchsprechen und benoten. Die Gesamtleistung aus den bearbeiteten Fällen fließt zu 50% in die Gesamtnote ein, die Sie am Ende des Blockpraktikums in eine Datenbank eintragen. Desweitern fließen zu 50% die praktischen Leistungen (Verhalten, Kenntnisse, Fähigkeiten) in die Gesamtnote ein. Den Evaluationsbogen können Sie online aufrufen und nach dem Ausfüllen auf einer sicheren (verschlüsselten) Verbindung abschicken. Bitte beachten Sie: Erst nach Eingang Ihres Evaluationsbogens im Netz ist eine Honorierung Iher Tätigkeit möglich! Die Studierenden können erst dann Ihre Note erfahren und nachweisen, dass sie das Blockpraktikum Allgemeinmedizin absolviert haben.

Die Studierenden müssen keinerlei Papierunterlagen mehr in unserem Institut einreichen. Die von Ihnen vergebene Noten erfahren die Studierenden über die online-Plattform gö@med.
Lehrärzte müssen regelmäßig an einer Fortbildungsveranstatung zur Erweiterung ihrer didaktischen Expertise teilnehmen.

Bitte informieren Sie Ihre Studierenden möglichst schon beim ersten Kontakt, dass sie

  • gleich zu Beginn des Blockpraktikums das sogenannte Logbuch ausdrucken, mit dem diese sofort in Ihrer Praxis arbeiten und Sie es gegenzeichnen müssen.
  • am letzten Tag des Blockpraktikums (oder höchstens einige Tage später) die Evaluation vornehmen. Auch dies geschieht über die Datenbank: Evaluation für Studierende

Dazu kann jeder beliebige Computer mit Internet-Zugang (zu Hause, in der Med. Bibliothek der Universität etc.) benutzt werden.
Die Praxisinhaberin/ der Praxisinhaber schließt als Lehrärztin/Lehrarzt mit der Universität einen Vertrag, der alle Rechte und Pflichten enthält (darunter das Recht, Studierende als Praktikanten abzulehnen, wenn eine konstruktive Zusammenarbeit nicht möglich erscheint oder das Verhalten der Studierenden Patienten gegenüber nicht tragbar ist). Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Blockpraktikum sind über die Hausarztpraxis zu regeln.
Der Titel "Akademische Lehrpraxis der Universität Göttingen" wird vom Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen über eine entsprechende Urkunde verliehen, die innerhalb der Praxisräume ausgehängt werden darf. Der Titel stellt keine Zusatzbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung dar, darf jedoch in der Außendarstellung der Praxis gemäß neuem §27 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte verwandt werden.
Sollten die o. g. Anforderungen nicht erfüllt oder eklatante medizinische bzw. didaktische Qualitätsmängel sichtbar werden, kann der Vertrag von der Universitätsmedizin Göttingen einseitig gekündigt und der Titel "Akademische Lehrpraxis" entzogen werden. Eine Kündigung von Seiten der Lehrpraxis ist jeweils zum Ende eines Semesters möglich.

Leistungsnachweis

Scheinvoraussetzungen nach gültiger Approbationsordnung:

  • Internetbasierte Evaluation nach dem letzten Praktikumstag
  • Teilnahmebestätigung der Lehrärztin bzw des Lehrarztes und
  • 6 dokumentierte Patientenfälle im Logbuch, die von der Lehrärztin oder dem Lehrarzt abgezeichnet und benotet werden. Die Patientenfälle verbleiben in der Lehrpraxis.

Die Note für das Blockpraktikum: Die klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten und die schriftliche Ausarbeitung (Logbuch) gehen jeweils hälftig in die Gesamtnote ein. Die Lehrärztin oder der Lehrarzt übernimmt die gesamte Leistungsbeurteilung und Benotung in der Datenbank.

Sie erhalten für Ihre gesamten Blockpraktika (Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Pädiatrie, Chirurgie und Innere Medizin) eine Sammelbescheinigung.
Eine persönliche Vorstellung im Institut und die Abgabe der Praktikumsbescheinigung bzw. Vorlage des Log-Buches sind nicht mehr erforderlich, da die komplette Abwicklung des Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin über eine Datenbank erfolgt. Wichtig ist, dass Sie am Ende des Blockpraktikums über folgenden Link Ihr Blockpraktikum evaluieren: Online-Evaluation.

Am Ende der Semesterferien, in dem Sie das BP absolviert haben, können Sie in "go@med" Ihre Leistungspunkte einsehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unseres Instituts: Frau Pingel, Mail: allgemeinmedizin(at)med.uni-goettingen.de, Tel. 0551 3968193.

Kerncurriculum

Die Lehrärztin oder der Lehrarzt stellt sicher, dass Studierende während der Praktikumzeit – optimal anhand der Betreuung einzelner Patient*innen – mit den acht Themen des vom Institut aufgestellten Kerncurriculums vertraut gemacht werden:

  • Kommunikation (Umgang mit Patientenanliegen, -wünschen und -befürchtungen)
  • Patient*innen mit Infekten der oberen Atemwege
  • Hausbesuche und Notfälle
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Chronisch kranke, multimorbide und sterbende Patien*innen und deren Familien
  • Patient*innen mit funktionellen (= somatoformen) Beschwerden
  • Rationale Arzneimitteltherapie inkl. Selbstmedikation
  • Prävention in der hausärztlichen Praxis
  • Allgemeinmedizinische Vorgehensweise.

Informationen für Studierende

Das Blockpraktikum wird zwischen dem 4. und 5. klinischen Semester absolviert. In der 2.Vorlesungswoche eines jeden Semesters liegen im Studiendekanat Anmeldeformulare für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin aus. Bitte tragen Sie dort Ihre ausgewählten Praxen und Ihre Zeitfenster ein. Wünsche für bestimmte Zeiträume können nur berücksichtigt werden, wenn ein Nachweis vorliegt (bitte an das Anmeldeformular anheften). Ein Anruf bei der Lehrpraxis ist nicht nötig! Die endgültige Platzvergabe geschieht durch das Studiendekanat und wird auf deren Homepage sowie durch Aushang bekannt gegeben.
Falls Sie das Blockpraktikum zu einem vereinbarten Termin nicht antreten können, sollten Sie dem Lehrarzt sowie dem Studiendekanat frühzeitig Bescheid geben. Wir erachten es als grobe Unkollegialität gegenüber dem Lehrarzt, aber auch gegenüber Ihren Kommilitonen, wenn diese Kommunikation unterbleibt und Sie durch Ihr Verhalten einen potentiellen Platz blockieren. Die Anschriften der Lehrärzte finden Sie auf unser Website alphabetisch nach Orten Spektrum, evtl. sogar mit dem Angebot kostenloser Unterbringung).
Aufgrund der Vorschriften des Landesprüfungsamtes kann weder eine Famulatur in einer Allgemeinpraxis auf das Blockpraktikum angerechnet noch das Blockpraktikum als Teil einer Famulatur gelten. Das Blockpraktikum wird zur Förderung der Unterrichtsqualität von den Studierenden anonym evaluiert. Die Teilnahme ist gemäß gültiger ÄAppO verpflichtend - wir orientieren uns bei der Verbesserung der Lehre auch an deren Ergebnissen.

Für die Evaluation der Blockpraktika gibt es nur den Evaluationsbogen nach dem Blockpraktikum. Auf diesem Evaluationsbogen finden Sie die Rubrik "Was fanden Sie am Praktikum gut/schlecht?". Bitte beschreiben Sie an dieser Stelle, welchen Lerneffekt das Praktikum hatte, welche Aktivitäten in der Praxis durchgeführt werden konnten und ggf. welche Defizite Sie empfunden haben.
Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin wird - analog zu den anderen Blockpraktika im klinischen Abschnitt - vom Lehrarzt benotet.
Das Ausfüllen des Logbuches, dass Sie und Ihren Lehrarzt bei der Durchführung des Blockpraktikums unterstützen soll, ist gemäß Göttinger Studienordnung für alle Studierenden verbindlich vorgeschrieben. Für die schriftliche Ausarbeitung sollen 6 Konsultationen (Behandlungsanlässe) in der Praxis nach einem festgelegten Schema (s. Logbuch) dargestellt und immer mit dem Lehrarzt durchgesprochen werden. Jede Ausarbeitung wird separat bewertet: 3 Punkte für eine "sehr gute", 2 Punkte für eine "gute", 1 Punkt für eine "noch ausreichende" Leistung (0 Punkte für eine nicht ausreichende Leistung). Bei 6 dokumentierten Patienten können Studierende auf eine maximale Punktzahl von 18 kommen.

Die klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten gehen 50% in die Gesamtnote für das Blockpraktikum ein; die schriftliche Ausarbeitung (Logbuch) ebenfalls zu 50%.
Eine Mitgliedschaft in der wissenschaftlichen Gesellschaft der Hausärzte, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), ist für viele Ihrer Lehrärzte Ausdruck ihres Engagements für Lehre und Forschung. Auch Sie als Studierende können der DEGAM beitreten und bezahlen jährlich nur 25 EUR.

Informationen für Lehrende

Wir freuen uns über neue Kolleginnen und Kollegen, die unser Fach mit Freude und Engagement vermitteln wollen. Das Blockpraktikum wird seit vielen Jahren hervorragend evaluiert und hat nicht selten dazugeführt, dass Studierende sich danach für ein PJ-Tertial in der Praxis oder gar die ärztliche Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin entscheiden.

Voraussetzung für Lehrärztinnen und Lehrärzte, Studierende der Medizin im Blockpraktikum Allgemeinmedizin auszubilden, ist das Vorliegen einer Weiterbildungsermächtigung für das Fach Allgemeinmedizin. Ersatzweise kann eine hausärztliche Niederlassung von mindestens zwei Jahren anerkannt werden.
Die Lehrpraxis verpflichtet sich, im Rahmen des Blockpraktikums möglichst 4 und maximal 8 Studierende pro Jahr aufzunehmen. Das Unterrichtsangebot muss unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen dieser Zeiten vorgehalten werden. Pro Praxis soll nur jeweils ein Studierender aufgenommen werden.
Die Lehrpraxis bietet von ihrer Patientenstruktur her die Möglichkeit, dass die Studierenden ein breites Spektrum unterschiedlicher Patientengruppen (Altersgruppen, Krankheitsbilder) kennen lernen können. Die Praxis hält als diagnostische Minimalausstattung Basislabor und EKG vor. Der Lehrärzte führen regelmäßige Hausbesuche durch und nehmen im Regelfall an kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten teil.
Die Lehrpraxis verfügt über ein zweites Sprechzimmer oder einen entsprechend nutzbaren Raum, der Studierenden (nach Absprache) die Möglichkeit bietet, selbständig Patientenkontakte wahrzunehmen.
Das Ausfüllen des Logbuches, das Sie und Ihre Studierenden bei der Durchführung des Blockpraktikums unterstützen soll, ist verbindlich vorgeschrieben. Die Studierende dokumentieren darin 6 Fälle, die Sie gemeinsam mit dem Studierenden durchsprechen und benoten. Die Gesamtleistung aus den bearbeiteten Fällen fließt zu 50% in die Gesamtnote ein, die Sie am Ende des Blockpraktikums in eine Datenbank eintragen. Desweitern fließen zu 50% die praktischen Leistungen (Verhalten, Kenntnisse, Fähigkeiten) in die Gesamtnote ein. Den Evaluationsbogen können Sie online aufrufen und nach dem Ausfüllen auf einer sicheren (verschlüsselten) Verbindung abschicken. Bitte beachten Sie: Erst nach Eingang Ihres Evaluationsbogens im Netz ist eine Honorierung Iher Tätigkeit möglich! Die Studierenden können erst dann Ihre Note erfahren und nachweisen, dass sie das Blockpraktikum Allgemeinmedizin absolviert haben.

Die Studierenden müssen keinerlei Papierunterlagen mehr in unserem Institut einreichen. Die von Ihnen vergebene Noten erfahren die Studierenden über die online-Plattform gö@med.
Lehrärzte müssen regelmäßig an einer Fortbildungsveranstatung zur Erweiterung ihrer didaktischen Expertise teilnehmen.

Bitte informieren Sie Ihre Studierenden möglichst schon beim ersten Kontakt, dass sie

  • gleich zu Beginn des Blockpraktikums das sogenannte Logbuch ausdrucken, mit dem diese sofort in Ihrer Praxis arbeiten und Sie es gegenzeichnen müssen.
  • am letzten Tag des Blockpraktikums (oder höchstens einige Tage später) die Evaluation vornehmen. Auch dies geschieht über die Datenbank: Evaluation für Studierende

Dazu kann jeder beliebige Computer mit Internet-Zugang (zu Hause, in der Med. Bibliothek der Universität etc.) benutzt werden.
Die Praxisinhaberin/ der Praxisinhaber schließt als Lehrärztin/Lehrarzt mit der Universität einen Vertrag, der alle Rechte und Pflichten enthält (darunter das Recht, Studierende als Praktikanten abzulehnen, wenn eine konstruktive Zusammenarbeit nicht möglich erscheint oder das Verhalten der Studierenden Patienten gegenüber nicht tragbar ist). Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Blockpraktikum sind über die Hausarztpraxis zu regeln.
Der Titel "Akademische Lehrpraxis der Universität Göttingen" wird vom Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen über eine entsprechende Urkunde verliehen, die innerhalb der Praxisräume ausgehängt werden darf. Der Titel stellt keine Zusatzbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung dar, darf jedoch in der Außendarstellung der Praxis gemäß neuem §27 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte verwandt werden.
Sollten die o. g. Anforderungen nicht erfüllt oder eklatante medizinische bzw. didaktische Qualitätsmängel sichtbar werden, kann der Vertrag von der Universitätsmedizin Göttingen einseitig gekündigt und der Titel "Akademische Lehrpraxis" entzogen werden. Eine Kündigung von Seiten der Lehrpraxis ist jeweils zum Ende eines Semesters möglich.

Kontakt

Ansprechpartner

PD Dr. med. Frank Müller, M.Sc.

PD Dr. med. Frank Müller, M.Sc.

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